Leseexemplar verkaufen? Was mit Vorabexemplaren geschehen sollte
Das Päckchen ist leicht, der Umschlag schlicht, und quer über der Rückseite steht in fetten Buchstaben: „Unverkäufliches Leseexemplar“. Wer regelmäßig Bücher bespricht, kennt diese Sendungen. Sie kommen Wochen vor dem offiziellen Erscheinungstermin, manchmal mit einem Anschreiben der Presseabteilung, manchmal ganz ohne. Und sie werfen irgendwann eine praktische Frage auf: Was passiert mit ihnen, wenn sie gelesen sind?
Wer über Jahre Rezensionsexemplare erhält, sammelt schnell mehr Bücher, als ein Regal fassen kann. Im Kinderbuchbereich, wo Verlage ihre Neuerscheinungen gern an Redaktionen mit jungen Leserinnen und Lesern schicken, wächst der Stapel besonders rasch. Ein Teil der Bücher bleibt bei denen, die sie gelesen und besprochen haben. Der Rest braucht einen neuen Ort.
Wofür Verlage Leseexemplare verschicken
Leseexemplare sind ein Werkzeug. Verlage nutzen sie, um Buchhändlerinnen, Journalisten, Bibliotheken und Rezensierenden ein Buch vorzustellen, bevor es im Laden liegt. Wer ein Buch früh kennt, kann es empfehlen, besprechen, ins Schaufenster stellen oder für eine Lesung vorschlagen. Die Exemplare werden oft in einfacher Ausstattung gedruckt, gelegentlich noch mit Satzfehlern oder vorläufigem Umschlag, und sie kosten den Verlag Geld, ohne dass ein Cent zurückfließt.
Der Aufdruck „unverkäuflich“ ist deshalb keine Formalie. Er markiert, dass das Buch für einen Zweck überlassen wurde: gelesen, bewertet und im besten Fall weiterempfohlen zu werden. Ein Wiederverkauf gehört nicht dazu.
Im Kinder- und Jugendbuchbereich kommt ein zweiter Aspekt hinzu. Viele Leseexemplare landen dort bei Leserunden, Kinderjurys oder Schülergruppen, die Bücher gemeinsam beurteilen. Die Verlage unterstützen damit auch Leseförderung, und ein verkauftes Exemplar fehlt am Ende an einer Stelle, an der es vielleicht mehr bewirkt hätte.
Warum der Weiterverkauf ein Problem ist
In Onlinebörsen und Gruppen in sozialen Netzwerken tauchen trotzdem immer wieder Angebote mit dem Hinweis „LE“ auf, oft zu kleinen Preisen. Manchmal fehlt das Bewusstsein, dass etwas daran nicht stimmt, manchmal wird das Thema sogar offen diskutiert, als ginge es um eine normale Aufräumaktion.
Das ist ärgerlich.
Zum einen widerspricht der Verkauf dem erkennbaren Willen des Verlags. Zum anderen beschädigt er das Verhältnis zwischen Verlagen und der Gruppe, die von Leseexemplaren am meisten profitiert: Buchbloggerinnen und Buchblogger, private Rezensierende, kleine Redaktionen. Verlage reagieren auf solche Fälle verständlicherweise, indem sie Verteiler kürzen oder genauer hinschauen, wer ein Exemplar bekommt. Den Schaden haben dann alle, auch jene, die mit den Büchern sorgfältig umgehen.
Und schließlich konkurriert ein verkauftes Leseexemplar mit dem regulären Buch, an dessen Verkauf Autorin, Übersetzer, Verlag und Buchhandlung verdienen. Für eine Branche mit schmalen Margen ist das kein Kavaliersdelikt.
Bemerkenswert ist, wie selten die Frage überhaupt gestellt wird, bevor das Buch in die Verkaufsbörse wandert. Ein Blick auf den eigenen Umgang mit geschenkten Dingen hilft: Niemand würde ein Probeexemplar aus der Parfümerie im Netz anbieten, ohne sich dabei wenigstens ein wenig seltsam zu fühlen. Bei Büchern scheint diese Hemmschwelle niedriger zu liegen, vermutlich weil sie im Regal so schnell wie Eigentum aussehen. Rechtlich mag die Lage im Einzelfall kompliziert sein, praktisch ist sie eindeutig.
Was sich mit gelesenen Leseexemplaren anfangen lässt
Die gute Nachricht: Für Bücher, die niemand behalten möchte, gibt es mehr sinnvolle Wege als je zuvor. Die wichtigsten sind schnell aufgezählt:
- Schul- und Kitabibliotheken: Viele arbeiten mit kleinem oder gar keinem Etat und freuen sich über aktuelle Titel, gerade im Kinder- und Jugendbuch.
- Bookcrossing: Das Buch wird registriert, mit einer Kennnummer versehen und an einem öffentlichen Ort ausgesetzt. Wer es findet, kann online eintragen, wo es gelandet ist.
- Offene Bücherschränke und Vorgartenregale: Ein wetterfestes Regal am Gartenzaun oder ein öffentlicher Bücherschrank im Stadtteil bringt Bücher in Umlauf, ohne dass jemand sie verschicken muss.
- Nachfragen im eigenen Umfeld: Ein kurzer Aufruf im Freundeskreis oder in sozialen Netzwerken findet meist schnell jemanden, der genau dieses Buch lesen möchte.
- Verschenken: Klingt banal, ist aber die einfachste Lösung von allen.
Allen Wegen gemeinsam ist das Prinzip, das auch dem Aufdruck zugrunde liegt: Was kostenlos kam, geht kostenlos weiter.
Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Buch gefallen hat oder nicht. Auch ein Exemplar, das eine ehrliche, kritische Besprechung erhalten hat, kann in einer Schulbibliothek genau die Leserin finden, für die es geschrieben wurde. Geschmack ist verschieden, und ein Buch, das die Rezensentin gelangweilt hat, kann einen Zwölfjährigen begeistern.
Digitale Leseexemplare
Seit einigen Jahren verschicken Verlage Vorabexemplare zunehmend auch als E-Book. Plattformen wie NetGalley stellen registrierten Rezensierenden, Buchhandlungen und Bibliotheken Dateien zur Verfügung, die sich meist nur eine begrenzte Zeit öffnen lassen. Das spart Druck- und Portokosten, und die Frage nach dem Weiterverkauf erledigt sich von selbst. Wer sich dort anmeldet, legt in der Regel ein Profil an und gibt an, wo die Besprechungen erscheinen, damit der Verlag entscheiden kann, ob er eine Datei freigibt.
Für Leserinnen und Leser, die gern auf Papier lesen, ist das nicht immer ein Gewinn. Für die Verlage aber ist es eine Möglichkeit, mehr Menschen früh an neue Bücher heranzulassen, ohne Stapel von Papier zu produzieren, die hinterher irgendwo landen müssen.
Bücher weiterverkaufen – aber die richtigen
Gebraucht verkaufen ist bei gekauften Büchern selbstverständlich erlaubt und oft sinnvoll. Antiquariate, Flohmärkte und Onlineplattformen sorgen dafür, dass Bücher lange im Umlauf bleiben. Die Grenze verläuft genau dort, wo auf dem Umschlag „unverkäuflich“ steht.
Wer beim Aufräumen des Regals unsicher ist, erkennt Leseexemplare meist am Aufdruck, manchmal auch nur an einem Stempel im Innenteil oder am fehlenden Preis auf der Rückseite. Ein Stapel, der beim Sortieren übrig bleibt, passt übrigens erstaunlich gut in einen Karton für die nächste Schulbibliothek – die Adresse lässt sich meist mit einem Anruf im Sekretariat klären.
Häufige Fragen
Was ist ein Leseexemplar?
Ein Leseexemplar ist ein Buch, das ein Verlag vor oder kurz nach dem Erscheinen kostenlos an Buchhandlungen, Presse, Bibliotheken oder Rezensentinnen und Rezensenten verschickt. Oft handelt es sich um eine einfache Vorabausgabe mit Broschurumschlag, manchmal mit noch nicht endgültig korrigiertem Text. Es soll Menschen, die Bücher empfehlen oder besprechen, frühzeitig einen Eindruck ermöglichen und trägt deshalb meist den Aufdruck „unverkäuflich“.
Darf man Leseexemplare verkaufen?
Der Aufdruck „unverkäuflich“ macht deutlich, dass der Verlag das Buch zu einem bestimmten Zweck überlässt, nicht als Ware für den Wiederverkauf. Wer ein Leseexemplar verkauft, handelt gegen diese erkennbare Absicht und untergräbt das Vertrauen, auf dem die Zusammenarbeit zwischen Verlagen und Rezensierenden beruht. Viele Verlage streichen solche Empfänger aus ihren Verteilern. Die sichere Regel lautet: Was kostenlos kam, wird kostenlos weitergegeben.
Was sind digitale Leseexemplare?
Digitale Leseexemplare sind E-Book-Fassungen, die Verlage über Plattformen wie NetGalley oder eigene Portale an registrierte Rezensierende, Buchhandlungen und Bibliotheken freigeben. Sie lassen sich meist nur für einen begrenzten Zeitraum lesen und sind oft durch Kopierschutz gesichert. Für Verlage sind sie günstiger als gedruckte Vorabexemplare, und die Frage nach dem Weiterverkauf stellt sich bei ihnen gar nicht erst.
Wohin mit gelesenen Büchern, die man nicht behalten will?
Gut erhaltene Bücher freuen Schulbibliotheken, Kitas, Stadtteilbibliotheken und soziale Einrichtungen. Offene Bücherschränke und kleine Tauschregale in Vorgärten oder Hauseingängen bringen Bücher ohne Aufwand zu neuen Lesern. Über Bookcrossing lassen sich Bücher registrieren und bewusst aussetzen, sodass verfolgt werden kann, wohin sie wandern. Gekaufte Bücher dürfen natürlich auch gebraucht verkauft werden, Leseexemplare nicht.
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