Zitate von Astrid Lindgren teilen: was das Urheberrecht online erlaubt
Ein Spruch von Karl Valentin, abgetippt auf ein eigenes Foto, gepostet auf Facebook. Wenig später kommt eine freundliche Warnung: Die Erbin lasse alle Zitierenden unnachgiebig verfolgen, einige Bekannte hätten schon zahlen müssen, Valentin sei noch nicht gemeinfrei. Das Bild wird gelöscht. Übrig bleiben Fragen, die sich viele stellen, die gern Zitate, Cover und Fotos im Netz teilen. Wen darf man zitieren? Wie lange muss ein Autor tot sein? Und was ist mit Astrid Lindgren?
Eine Vorbemerkung: Die folgenden Erläuterungen beschreiben die Grundzüge des deutschen Urheberrechts und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die Schutzfrist: 70 Jahre nach dem Tod
Das deutsche Urheberrecht schützt Werke bis 70 Jahre nach dem Tod ihres Urhebers, gerechnet bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Danach sind sie gemeinfrei und dürfen von allen genutzt werden. Deshalb ist Goethe frei, Valentin war es lange nicht. Karl Valentin starb 1948, seine Texte waren also bis Ende 2018 geschützt und sind erst seit dem 1. Januar 2019 gemeinfrei. Wer 2012 einen Valentin-Spruch öffentlich verbreitete, bewegte sich tatsächlich auf dünnem Eis.
Astrid Lindgren starb im Januar 2002. Ihre Texte bleiben in Deutschland damit bis Ende 2072 geschützt. Die Rechte an ihrem Werk werden von ihrer Familie verwaltet, die deutschen Ausgaben erscheinen beim Oetinger Verlag, der auch eine Sammlung von Lindgren-Zitaten herausgebracht hat: „Steine auf dem Küchenbord“.
Gerade Lindgren wird im Netz besonders gern zitiert. Die Autorin von „Pippi Langstrumpf“, „Michel aus Lönneberga“, „Ronja Räubertochter“ und „Die Brüder Löwenherz“ hat sich zeitlebens für die Rechte von Kindern, für Freiheit und für das Lesen eingesetzt, und viele ihrer Sätze kursieren auf Postkarten, Kalenderblättern und Zitatbildern. Nicht alle davon stammen wirklich von ihr, manche sind frei übersetzt oder verkürzt. Wer ein Lindgren-Zitat verwenden möchte, sollte deshalb auch prüfen, ob es sich in einem ihrer Bücher oder in einer seriösen Sammlung belegen lässt.
Ist jedes Zitat geschützt?
Nicht jeder Satz ist ein Werk. Geschützt ist nur, was eine eigene schöpferische Prägung hat, die sogenannte Schöpfungshöhe. Ein banaler Satz wie „Morgen wird es regnen“ fällt nicht darunter, auch wenn ihn eine berühmte Person gesagt hat. Markante, sprachlich eigenwillige Formulierungen können dagegen schon in wenigen Worten geschützt sein, und gerade die Sätze, die man gern teilen möchte, sind oft genau solche. Ob ein bestimmtes Zitat die Schwelle erreicht, lässt sich von außen kaum sicher beurteilen.
Hinzu kommt das Zitatrecht. Es erlaubt, fremde Werke in einem eigenen Werk zu zitieren, wenn das Zitat einem Zweck dient, etwa als Beleg, als Anknüpfungspunkt für eine Auseinandersetzung oder zur Erläuterung. Die Quelle muss genannt werden. Wer ein Zitat in einer Rezension bespricht, ist also meist auf der sicheren Seite. Wer dagegen einen schönen Satz auf ein Foto setzt, um ein hübsches Bild zu erhalten, nutzt das Zitat als Dekoration, und das deckt das Zitatrecht in der Regel nicht.
Das Bild und das Zitat
Ein beliebter Gedanke lautet: Wer das Foto selbst gemacht hat, dem gehört auch das Bild. Das stimmt, aber nur für das Foto. Wer ein fremdes Zitatbild ausdruckt, auf einen Bücherstapel legt, als Stillleben fotografiert und postet, hat zwar ein eigenes Lichtbild geschaffen, verbreitet aber zugleich den fremden Text und womöglich die fremde Gestaltung mit. Das Urheberrecht am Zitat verschwindet nicht, nur weil es fotografiert wurde.
Dasselbe gilt für Bilder, die im Netz als Zitatkarten kursieren. Oft ist unklar, wer die Grafik gestaltet hat, und damit bleiben gleich zwei Rechte offen: das am Text und das an der Gestaltung.
Buchcover und Fotos von anderen
Auch Buchcover sind in der Regel geschützt, denn Illustration, Foto und Typografie sind Werke von Illustratorinnen, Fotografen und Gestaltern. Ein selbst fotografiertes Cover ist rechtlich nicht dasselbe wie ein freies Bild. In der Praxis stellen viele Verlage Coverabbildungen für Rezensionen und Buchtipps ausdrücklich zur Verfügung, und wer sie mit Quellenangabe nutzt, bewegt sich auf festerem Boden.
Beim Verlinken fremder Fotos hat der Europäische Gerichtshof 2014 für mehr Klarheit gesorgt: Ein Link auf Inhalte, die mit Zustimmung des Rechteinhabers frei im Netz stehen, ist grundsätzlich keine neue Veröffentlichung. Etwas anderes ist es, ein fremdes Foto herunterzuladen und selbst hochzuladen. Das ist ohne Erlaubnis nicht zulässig, auch wenn der Name des Fotografen genannt wird.
Umgekehrt gilt der Schutz auch für eigene Bilder. Wer fotografiert, hat Rechte an seinen Aufnahmen, und wer sie ungefragt übernimmt, kann abgemahnt werden. Ob man das tatsächlich will, ist eine andere Frage.
Wo es verständliche Antworten gibt
Das Grundproblem bleibt: Gesetze sind für Juristen geschrieben, genutzt werden sie von allen, die im Netz etwas teilen. Verständliche Erklärungen bieten unter anderem das Portal iRights.info, das Urheberrecht für Laien aufbereitet, sowie die Informationsseiten von Verbraucherzentralen. Wer eigene Fotos oder Texte freigeben möchte, kann dafür Creative-Commons-Lizenzen nutzen, die klar regeln, wer was wie verwenden darf.
Und wer ganz sicher gehen will, fragt schlicht nach, beim Verlag, bei der Fotografin oder bei den Erben. Bei Astrid Lindgren wäre das ein Brief nach Schweden, vermutlich nicht nach Småland, sondern an eine Adresse in Stockholm.
Häufige Fragen
Darf man Zitate von Astrid Lindgren in sozialen Netzwerken teilen?
Astrid Lindgren starb im Januar 2002, ihre Texte sind deshalb in Deutschland bis Ende 2072 urheberrechtlich geschützt. Ob ein kurzes Zitat selbst geschützt ist, hängt davon ab, ob es eine eigene schöpferische Prägung hat; bei markanten literarischen Sätzen ist das oft der Fall. Ein Zitat als Schmuck auf einem Foto zu posten, ist vom Zitatrecht meist nicht gedeckt. Sicherer ist es, ein Zitat im eigenen Text zu besprechen und die Quelle genau anzugeben.
Wann wird ein Text gemeinfrei?
In Deutschland endet der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, und zwar mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Ab dem 1. Januar des Folgejahres ist das Werk gemeinfrei und darf von allen frei genutzt werden. Texte von Goethe oder Schiller sind deshalb längst frei. Achtung: Neue Übersetzungen, Bearbeitungen oder Illustrationen eines alten Werks können eigenständig geschützt sein, auch wenn der Originaltext gemeinfrei ist.
Ist Karl Valentin gemeinfrei?
Ja, inzwischen schon. Karl Valentin starb 1948. Die Schutzfrist von 70 Jahren endete mit Ablauf des Jahres 2018, sodass seine Texte seit dem 1. Januar 2019 gemeinfrei sind. Vorher achteten die Rechteinhaber sehr genau auf die Nutzung seiner Sprüche, und wer sie etwa auf Postkarten oder im Netz verwendete, riskierte eine Abmahnung. Heute dürfen seine Texte frei zitiert werden, neuere Bearbeitungen oder Fotos können aber weiterhin geschützt sein.
Darf man ein selbst fotografiertes Buchcover posten?
Ein Buchcover ist in der Regel selbst ein geschütztes Werk, weil Illustration, Foto und Gestaltung urheberrechtlich geschützt sind. Das eigene Foto davon macht es nicht frei. In der Praxis stellen viele Verlage Coverabbildungen ausdrücklich für Besprechungen zur Verfügung und dulden deren Verwendung in Rezensionen. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt die offiziellen Pressebilder des Verlags und nennt Titel, Verlag und Illustrator.
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